Haftungsverzicht für den Trainingsbetrieb
Nix Haftungsverzicht - nix Training!
Das Motorsportgelände des MSC Parmen e.V. darf nur durch Personen zum Zweckes des Trainings befahren werden, die den nachstehend aufgeführten Haftungsausschluss anerkennen. Diesen könnt Ihr online ausfüllen und erkennt damit die untenstehenden Bedingungen an oder Ihr füllt das Formular an der Strecke aus.
Mit Betreten oder Befahren des Geländes erkennen diese Personen die nachstehend aufgeführten Regelungen und Erklärungen vollständig und unwiderruflich an.
Erklärung des Teilnehmers zum Ausschluss der Haftung
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr am Trainingsbetrieb teil. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während des Trainings keine Streckensicherung besteht. Da es sich um ein Offroadgelände handelt, unterliegt das Gelände einer fortwährenden Änderung der Beschaffenheit.
Die Teilnehmer erkennen mit Betreten des Geländes die Streckennutzungsordnung an und erklären den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb stehen. Und zwar im Einzelnen gegen:
- - die motorsportlichen Dachverbände (DMSB) und deren Mitglieder, Vorstände, Organe, Geschäftsführer und Generalsekretäre
- - den ADAC Berlin/Brandenburg e.V., dessen Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Mitarbeiter und Beauftragte
- - den MSC Parmen e.V. als durchführenden Verein und Betreiber der Motorsportanlage, dessen Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter und Beauftragte
- - den Trainings-Veranstalter (falls abweichend vom Verein), die Sportwarte und den Geländeeigentümer
- - den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden
- - und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen
Gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichtet der o.g. Fahrer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Kontext der Nutzung des Geländes entstehen.
Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.